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Gerade in Kindergärten gelten strenge Regeln und Richtlinien für die Sicherheit, daher sind spezielle Normen zu beachten. Die DIN EN 71 (Europäische Norm) gibt zum Beispiel Aufschluss über die Einstufung von ungiftigen Produkten und Materialien.
 
Produkte mit GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) wurden von einer unabhängigen Prüfstelle (z. B. TÜV) auf Sicherheit und Gesund-heitsanforderungen getestet. Außerdem wird die Fertigung der Produkte regelmäßig überwacht.    
Stoffe, Garne und fertige Produkte aus Textilien sollten nach dem Öko-Tex-Standard auf Schadstoffe geprüft sein. Die Landes-gewebeanstalt prüft unter anderem Funktion, gesundheitliche Sicherheit und Haltbarkeit von Spielzeug (Mechanik, Chemie,
 

   

Bild Beispiel

 
Entflammbarkeit, Elektrik usw.). Produkte mit CE Kennzeichnung entsprechen den EU-Richtlinien für Spielzeuge, ist aber kein Gütesiegel, sondern dient der Marktaufsicht als EU-Waren-Pass. Spielgeräte müssen zum Beispiel nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 geprüft bzw. zertifiziert sein.
 
 
 
 
 
 
 
 
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