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| Gerade in Kindergärten gelten
strenge Regeln und Richtlinien für die Sicherheit, daher sind
spezielle Normen zu beachten. Die DIN EN 71 (Europäische
Norm) gibt zum Beispiel Aufschluss über die Einstufung von
ungiftigen Produkten und Materialien. |
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Produkte mit GS-Zeichen (Geprüfte
Sicherheit) wurden von einer unabhängigen Prüfstelle (z. B. TÜV) auf
Sicherheit und Gesund-heitsanforderungen getestet. Außerdem wird die
Fertigung der Produkte regelmäßig überwacht. |
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Stoffe, Garne und fertige Produkte aus
Textilien sollten nach dem Öko-Tex-Standard auf Schadstoffe
geprüft sein. Die Landes-gewebeanstalt prüft unter anderem
Funktion, gesundheitliche Sicherheit und Haltbarkeit von Spielzeug
(Mechanik, Chemie, |
| Entflammbarkeit, Elektrik usw.).
Produkte mit CE Kennzeichnung entsprechen den EU-Richtlinien
für Spielzeuge, ist aber kein Gütesiegel, sondern dient der
Marktaufsicht als EU-Waren-Pass. Spielgeräte müssen zum Beispiel
nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 geprüft bzw.
zertifiziert sein. |
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